Schutz geht vor – Der Berner Heimatschutz wehrt sich erfolgreich für den Erhalt des Tscharnerguts
Der Kampf hat sich gelohnt. Die kantonale Bau- und Verkehrsdirektion stützt den Berner Heimatschutz. Das denkmalgeschützte Wohngebäude Fellerstrasse 30 des «Tscharnerguts» darf nicht abgebrochen werden. Das Gebäude könne erfolgreich saniert werden. Nur bei konservativ berechneten Mietzinsen sei allenfalls mit einem minimen jährlichen Verlust für die Genossenschaft Fambau zu rechnen. Dieser wäre wirtschaftlich tragbar angesichts der sehr hohen Schutzwürdigkeit des «Tscharnerguts», urteilt die Behörde.